Tätigkeitsbericht 2022
der
Alfred und Angelika Gutermuth-Stiftung
Auszug
Rechtliche Grundlagen
Die Stiftung wurde mit
Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten Darmstadt vom 24. 09. 1998
– Az. III 21- 25 d 04.11 – (12) 415 errichtet, und die Änderung der
Stiftungssatzung vom
20. 10. 2020
am 17. 11. 2020
anerkannt.
Nach dem Willen der Stifter fördert sie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der bösartigen Erkrankungen des blutbildenden Systems, insbesondere des myelodysplastischen Syndroms, der Leukämie und assoziierter Erkrankungen. Der letzte Freistellungsbescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr. 45 250 55430 – vom 20. 07. 2020 für den Veranlagungszeitraum 2017 bis 2019 erteilt und die Stiftung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Mit Bescheid vom 06. 01. 2021 des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr. 45 250 55430 – K 09, wurde die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erneut festgestellt.
Mitglieder des Vorstandes:
PD Dr. med. Hans Martin,
im Ruhestand (Vorsitzender)
Stephan Yanakouros, Frankfurter Sparkasse
(stellvertr. Vorsitzender)
Prof. Dr. med. Wolf-Karsten Hofmann, Direktor
der III. Med. Klinik Hämatologie und Onkologie, Universitätsmedizin
Mannheim
Dr. Ursula Goedel, Leitende Oberstaatsanwältin i. R., Schwalbach a. Ts.
Markus Hartmann, Frankfurter Sparkasse
Alfred Gutermuth, Berlin
Die Stiftung verfügt über kein entgeltlich tätiges Personal. Der Vorstand der Stiftung ist ehrenamtlich tätig.
Die Verwaltung der Stiftung erfolgt durch die Frankfurter Sparkasse, die Bearbeitung der Bußgeld-angelegenheiten und Spendeneingänge wird überwiegend vom Unterzeichner wahrgenommen
Wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2022
Das Stiftungskapital wurde im Jahr 2022 durch Zustiftungen um 6.052,62 € erhöht und betrug am 31. 12. 2022 insgesamt 1.180.411,13 €. Es besteht aus Grundvermögen und Finanzmitteln.
Die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO
wurde im Rahmen der zulässigen Höchstbeträge der Abgabenordnung um
12.747,42 € aufgestockt. Sie beträgt
95.658,34 €.
Aufgrund einer Vermögensumschichtung investiert die Stiftung in
Immobilien, um Erträgnisse für den Stiftungszweck zu generieren. 2015
wurde in Berlin ein Grundstück erworben, auf dem ein Wohnhaus für zwei
Familien entstand. Die Fertigstellung erfolgte 2020.
Die Anlage besitzt nach Abschreibung einen Buchwert von 867.084,00 €.
Die Einnahmen der Stiftung betrugen aus zugewiesenen Geldauflagen der
Justizbehörden in Hessen und Berlin 33.775,00 € (Hessen 15.450,-- €,
Berlin 18.325,-- €). An Spenden sind 7.775,60
€ zu verzeichnen.
Die Erträgnisse einer Beteiligung an einem Immobilienfond sind in den
Erträgen aus Kapitaleinnahmen enthalten.
Erträge von Finanzanlagen unter Einrechnung der Wertaufholung von
Wertpapieren betrugen 13.423,55 €. Grundstückerträge beliefen sich auf
46.828,00 €
Sonstige Aufwendungen (Betriebs- und Instandhaltungskosten, Abschreibungen, Steuern, Darlehenszinsen und Verwaltungskosten, Mitgliedsbeitrag für den Bundesverband Deutscher Stiftungen, Depotgebühren und Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren) betrugen 38.993,87 €.
Das Honorar für die administrative Stiftungsverwaltung der Frankfurter Sparkasse betrug 3.785,74 €. Darin enthalten sind die Kosten für die Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss der (W+St Frankfurt GmbH) Steuerberatungsges. Wirtschaftsprüfungsges. in Höhe von 1.654,10 € und die Kosten für den Bundes-anzeiger. Nebenkosten des Geldverkehrs beliefen sich auf 446,37 €
Verbindlichkeiten gegenüber der
Frankfurter Sparkasse belaufen sich auf 408.856,96 €.
Die
administrativen Verwaltungskosten der Stiftung in Bezug auf die
Einnahmen betrugen
3,87
%.
Die verbleibenden Mittel des
Geschäftsjahres 2022
in Höhe von 11.471,18 € werden im Ergebnisvorrtrag vorgetragen und
stehen in den Folgejahren zur Auskehrung zur Verfügung.
Umsetzung des Stiftungszweckes
Für die Projektförderungen des Jahres 2022 in Höhe von 88.880,-- € wurde aus dem Ergebnisvortrag ein Betrag in Höhe von 26.838,32 € und 22.000,-- € aus der zweckgebundenen Rücklage für Förderungsver-pflichtungen entnommen.
siehe
Projekte
Auf
veröffentlichte Forschungsergebnisse wird nach Möglichkeit auf der
Webseite
www.gutermuth-stiftung.de
bei den jeweils geförderten Projekten hingewiesen.
Ich bedanke mich sehr bei allen Unterstützern.
Berlin, im März 2023
gez. A. Gutermuth
zu
den Freistellungsbescheiden des Finanzamtes
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