Alfred und Angelika Gutermuth-Stiftung

Jahresbericht der Stiftung

Tätigkeitsbericht 2024
der
  
Alfred und Angelika Gutermuth-Stiftung

Auszug

Rechtliche Grundlagen

Die Stiftung wurde mit Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten Darmstadt vom 24. 09. 1998 – Az. III 21- 25 d 04.11 – (12) 415 errichtet, und die Änderung der Stiftungssatzung vom
20. 10. 2020 am 17. 11. 2020 anerkannt.

Nach dem Willen der Stifter fördert sie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der bösartigen Erkrankungen des blutbildenden Systems, insbesondere des myelodysplastischen Syndroms, der Leukämie und assoziierter Erkrankungen. Der letzte Freistellungsbescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr. 45 250 55430 – wurde am 17. 05. 2023 für den Veranlagungs-zeitraum 2020 bis 2022 erteilt und die Stiftung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Mit Bescheid vom 06. 01. 2021 des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr. 45 250 55430 –
K 09, wurde die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erneut festgestellt
. Im Juli 2024 wurde der Stiftung vom Finanzamt
Frankfurt die neue Steuernummer 014 255 00974 zugeteilt.


Mitglieder des Vorstandes:


PD Dr. med. Hans Martin, im Ruhestand (Vorsitzender)


Stephan Yanakouros, Frankfurter Sparkasse (stellvertr. Vorsitzender)


Prof. Dr. med. Wolf-Karsten Hofmann, Direktor der III. Med. Klinik Hämatologie und Onkologie, Universitätsmedizin Mannheim

Marita Davies, Frankfurt am Main

Markus Hartmann, Frankfurter Sparkasse

Alfred Gutermuth, Berlin


Die Stiftung verfügt über kein entgeltlich tätiges Personal. Der Vorstand der Stiftung ist ehrenamtlich tätig.

Die Verwaltung der Stiftung erfolgt durch die Frankfurter Sparkasse, die Bearbeitung der Bußgeld-angelegenheiten und Spendeneingänge wird überwiegend vom Unterzeichner wahrgenommen

Wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2024

Das Stiftungskapital wurde im Jahr 2024 durch Zustiftungen um 6.558,03 € erhöht und betrug am 31. 12. 2024 insgesamt 1.204.861,77 €. Es besteht aus Grundvermögen und Finanzmitteln.

Die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO wurde im Rahmen der zulässigen Höchstbeträge der Abgabenordnung um 16.886,88 € aufgestockt. Sie beträgt 116.394,75 €.
Aufgrund einer Vermögensumschichtung investiert die Stiftung in Immobilien, um Erträgnisse für den Stiftungszweck zu generieren. 2015 wurde in Berlin ein Grundstück erworben, auf dem ein Wohnhaus für zwei Familien entstand. Die Fertigstellung erfolgte 2020. Die Anlage besitzt nach Abschreibung einen Buchwert von 1.053.736,56 €.

Die Einnahmen der Stiftung betrugen aus zugewiesenen Geldauflagen der Justizbehörden in Hessen und Berlin 21.850,00 € (Hessen 4.200,00 €, Berlin 17.650,00 €). An Spenden sind 17.150 € zu verzeichnen.
Die Erträgnisse einer Beteiligung an einem Immobilienfond sind in den Erträgen aus Kapitaleinnahmen enthalten. Erträge aus Finanzanlagen und sonst. Erträge betrugen 12.884,30 €. Grundstückerträge beliefen sich auf 48.480,00 €

Sonstige Aufwendungen (Betriebs- und Instandhaltungskosten, Abschreibungen, Steuern, Darlehenszinsen und Verwaltungskosten, Mitgliedsbeitrag für den Bundesverband Deutscher Stiftungen, Depotgebühren) betrugen 22.742,54 €.

Das Honorar für die administrative Stiftungsverwaltung der Frankfurter Sparkasse betrug 1.973,83 €. Die Kosten für die Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss der (W+St Frankfurt GmbH) Steuerberatungs-ges. Wirtschaftsprüfungsges. betrugen 1.737,40 € und die Kosten für den Bundesanzeiger. Nebenkosten des Geldverkehrs beliefen sich auf 1.074,72 €. Diese Kosten sind vollständig in den sonstigen Aufwen-dungen enthalten.

Verbindlichkeiten gegenüber der Frankfurter Sparkasse belaufen sich auf 280.433,78 €.

Die administrativen Verwaltungskosten der Stiftung in Bezug auf die Einnahmen betrugen 3,69 %.


Umsetzung des Stiftungszweckes

Für die Projektförderungen des Jahres 2024 in Höhe von 53,400 -- € wurde aus der zweckgebundenen Rücklage ein Betrag in Höhe von 10.000,-- € entnommen. Die verbleibenden Mittel aus dem Geschäftsjahr 2024 betragen 14.227,00 €. Sie werden bis 2026 ausgekehrt.



siehe
Projekte

 

Auf veröffentlichte Forschungsergebnisse wird nach Möglichkeit auf der Webseite www.gutermuth-stiftung.de bei den jeweils geförderten Projekten hingewiesen.

Ich bedanke mich sehr bei allen Unterstützern.


Berlin, im März 2025

gez. A. Gutermuth

 

zu den geförderten Projekten

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