Tätigkeitsbericht 2021
der
Alfred und Angelika Gutermuth-Stiftung
Auszug
Rechtliche Grundlagen
Die Stiftung wurde mit
Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten Darmstadt vom 24. 09. 1998
– Az. III 21- 25 d 04.11 – (12) 415 errichtet, und die Änderung der
Stiftungssatzung vom
20. 10. 2020
am 17. 11. 2020
anerkannt.
Nach dem Willen der Stifter fördert sie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der bösartigen Erkrankungen des blutbildenden Systems, insbesondere des myelodysplastischen Syndroms, der Leukämie und assoziierter Erkrankungen. Der letzte Freistellungsbescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr. 45 250 55430 – vom 20. 07. 2020 für den Veranlagungszeitraum 2017 bis 2019 erteilt und die Stiftung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Mit Bescheid vom 06. 01. 2021 des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr. 45 250 55430 – K 09, wurde die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erneut festgestellt.
Mitglieder des Vorstandes:
PD Dr. med. Hans Martin, Med. Klinik III, Klinikum der J.W.
Goethe-Universität Ffm.
(Vorsitzender)
Stephan Yanakouros, Frankfurter Sparkasse
(stellvertr. Vorsitzender)
Prof. Dr. med. Wolf-Karsten Hofmann, Direktor
der III. Med. Klinik Hämatologie und Onkologie, Universitätsmedizin
Mannheim
Dr. Ursula Goedel, Leitende Oberstaatsanwältin i. R., Schwalbach a. Ts.
Markus Hartmann, Frankfurter Sparkasse
Alfred Gutermuth, Berlin
Die Stiftung verfügt über kein entgeltlich tätiges Personal. Der Vorstand der Stiftung ist ehrenamtlich tätig.
Die Verwaltung der Stiftung erfolgt durch die Frankfurter Sparkasse, die Bearbeitung der Bußgeld-angelegenheiten und Spendeneingänge wird überwiegend vom Unterzeichner wahrgenommen
Wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2021
Das Stiftungskapital wurde im Jahr 2020 durch Zustiftungen um 6.581,19 € erhöht und betrug am 31. 12. 2021 insgesamt 1.174.358,51 €. Es besteht aus Grundvermögen und Finanzmitteln.
Die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3
AO wurde im Rahmen der zulässigen Höchstbeträge der Abgabenordnung
um 16.623,67
€ aufgestockt.
Sie beträgt 82.910,92
€.
Aufgrund einer
Vermögensumschichtung investiert die Stiftung in Immobilien, um
Erträgnisse für den Stiftungszweck zu generieren.
2015 wurde in
Berlin ein Grundstück erworben, auf dem ein Wohnhaus für zwei Familien
entstand. Die Fertigstellung erfolgte 2020. Die Anlage besitzt nach
Abschreibung einen Buchwert von 1.082.375,56 €.
Die Einnahmen der Stiftung
betrugen aus
zugewiesenen Geldauflagen der Justizbehörden in Hessen und Berlin 57.230,00
€
(Hessen 37.055,--
€, Berlin 25.175,--
€). An Spenden sind 26.628,59
€ zu verzeichnen.
Die Erträgnisse einer Beteiligung an einem Immobilienfond sind in den
Erträgen aus Kapitaleinnahmen enthalten.
Erträge von Finanzanlagen unter Einrechnung der Wertaufholung von
Wertpapieren betrugen 15.602,82 €. Grundstückerträge beliefen sich auf
47.280,00 €
Sonstige Aufwendungen (Betriebs- und Instandhaltungskosten, Abschreibungen, Steuern, Darlehenszinsen und Verwaltungskosten, Mitgliedsbeitrag für den Bundesverband Deutscher Stiftungen, Depotgebühren und Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren) betrugen 43.167,57 €.
Das Honorar für die administrative Stiftungsverwaltung der Frankfurter Sparkasse betrug 3.439,06 €. Darin enthalten sind die Kosten für die Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss der (W+St Frankfurt GmbH) Steuerberatungsges. Wirtschaftsprüfungsges. in Höhe von 1.630,30 € und die Kosten für den Bundes-anzeiger. Nebenkosten des Geldverkehrs betrugen 527,55 €
Verbindlichkeiten gegenüber der Frankfurter Sparkasse belaufen sich auf
422.412,73 €.
Die administrativen
Verwaltungskosten der Stiftung in Bezug auf die Einnahmen betrugen 3,27
%.
Die noch auszukehrenden Mittel
des Geschäftsjahres 2021
belaufen sich auf insgesamt 26.838,32
€.
Sie werden vorgetragen und im Jahr 2022
ausgeschüttet.
Umsetzung des Stiftungszweckes
Für die Projektförderungen des Jahres 2021 in Höhe von 73.880,-- € wurde aus dem Ergebnisvortrag ein Betrag in Höhe von 12.627,30 € entnommen. Weitere 22.000,-- € sind in eine zweckgebundene Rücklage für Förderungsverpflichtungen eingestellt.
Die nachstehenden Projekte wurden im Jahr 2021 gefördert::
siehe Gesamtübersicht
Auf
veröffentlichte Forschungsergebnisse wird nach Möglichkeit auf der
Webseite
www.gutermuth-stiftung.de
bei den jeweils geförderten Projekten hingewiesen.
Ich bedanke mich sehr bei allen
Unterstützern.
gez. A. Gutermuth
zu
den Freistellungsbescheiden des Finanzamtes
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