Tätigkeitsbericht 2024
der
Alfred und Angelika Gutermuth-Stiftung
Auszug
Rechtliche Grundlagen
Die Stiftung wurde mit
Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidenten Darmstadt vom 24. 09. 1998
– Az. III 21- 25 d 04.11 – (12) 415 errichtet, und die Änderung der
Stiftungssatzung vom
20. 10. 2020 am 17. 11. 2020 anerkannt.
Nach dem Willen der Stifter fördert sie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der bösartigen Erkrankungen des blutbildenden Systems, insbesondere des myelodysplastischen Syndroms, der Leukämie und assoziierter Erkrankungen. Der letzte Freistellungsbescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr. 45 250 55430 – wurde am 17. 05. 2023 für den Veranlagungs-zeitraum 2020 bis 2022 erteilt und die Stiftung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Mit Bescheid vom 06. 01. 2021 des
Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr. 45 250 55430 –
K 09, wurde die gesonderte Feststellung der Einhaltung der
satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erneut
festgestellt.
Im Juli 2024 wurde der
Stiftung vom Finanzamt
Frankfurt die neue Steuernummer 014 255 00974 zugeteilt.
Mitglieder des Vorstandes:
PD Dr. med. Hans Martin, im Ruhestand (Vorsitzender)
Stephan Yanakouros, Frankfurter Sparkasse
(stellvertr. Vorsitzender)
Prof. Dr. med. Wolf-Karsten Hofmann, Direktor
der III. Med. Klinik Hämatologie und Onkologie, Universitätsmedizin
Mannheim
Marita Davies, Frankfurt am Main
Markus Hartmann, Frankfurter Sparkasse
Alfred Gutermuth, Berlin
Die Stiftung verfügt über kein entgeltlich
tätiges Personal. Der Vorstand der Stiftung ist ehrenamtlich tätig.
Die
Verwaltung der Stiftung erfolgt durch die Frankfurter Sparkasse, die
Bearbeitung der Bußgeld-angelegenheiten und Spendeneingänge wird
überwiegend vom Unterzeichner wahrgenommen
Wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2024
Das Stiftungskapital wurde im Jahr 2024 durch Zustiftungen um 6.558,03 € erhöht und betrug am 31. 12. 2024 insgesamt 1.204.861,77 €. Es besteht aus Grundvermögen und Finanzmitteln.
Die freie Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO
wurde im Rahmen der zulässigen Höchstbeträge der Abgabenordnung um
16.886,88 € aufgestockt. Sie beträgt 116.394,75 €.
Aufgrund einer Vermögensumschichtung
investiert die Stiftung in Immobilien, um Erträgnisse für den
Stiftungszweck zu generieren. 2015 wurde in Berlin ein Grundstück
erworben, auf dem ein Wohnhaus für zwei Familien entstand. Die
Fertigstellung erfolgte 2020. Die Anlage besitzt nach Abschreibung einen
Buchwert von 1.053.736,56 €.
Die
Einnahmen der Stiftung betrugen aus zugewiesenen Geldauflagen der
Justizbehörden in Hessen und Berlin 21.850,00 € (Hessen 4.200,00 €,
Berlin 17.650,00 €). An Spenden sind 17.150 € zu verzeichnen.
Die Erträgnisse einer Beteiligung an einem
Immobilienfond sind in den Erträgen aus Kapitaleinnahmen enthalten.
Erträge aus Finanzanlagen und sonst. Erträge betrugen 12.884,30 €.
Grundstückerträge beliefen sich auf 48.480,00 €
Sonstige Aufwendungen (Betriebs- und Instandhaltungskosten, Abschreibungen, Steuern, Darlehenszinsen und Verwaltungskosten, Mitgliedsbeitrag für den Bundesverband Deutscher Stiftungen, Depotgebühren) betrugen 22.742,54 €.
Das Honorar für die administrative Stiftungsverwaltung der Frankfurter Sparkasse betrug 1.973,83 €. Die Kosten für die Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss der (W+St Frankfurt GmbH) Steuerberatungs-ges. Wirtschaftsprüfungsges. betrugen 1.737,40 € und die Kosten für den Bundesanzeiger. Nebenkosten des Geldverkehrs beliefen sich auf 1.074,72 €. Diese Kosten sind vollständig in den sonstigen Aufwen-dungen enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber der Frankfurter Sparkasse belaufen sich auf
280.433,78 €.
Die administrativen Verwaltungskosten der
Stiftung in Bezug auf die Einnahmen betrugen 3,69 %.
Umsetzung des Stiftungszweckes
Für die Projektförderungen des Jahres 2024 in Höhe von 53,400 -- € wurde aus der zweckgebundenen Rücklage ein Betrag in Höhe von 10.000,-- € entnommen. Die verbleibenden Mittel aus dem Geschäftsjahr 2024 betragen 14.227,00 €. Sie werden bis 2026 ausgekehrt.
siehe
Projekte
Auf
veröffentlichte Forschungsergebnisse wird nach Möglichkeit auf der
Webseite
www.gutermuth-stiftung.de
bei den jeweils geförderten Projekten hingewiesen.
Ich bedanke mich sehr bei allen Unterstützern.
Berlin, im März 2025
gez. A. Gutermuth
zu
den Freistellungsbescheiden des Finanzamtes
nach oben