Spenden und Zustiftungen
- auch kleinere Beträge - sind jederzeit sehr erwünscht.
Unsere Bankverbindung: IBAN DE25 5005 0201 0000 279730,
SWIFT-BIC: HELADEF1822
Die Alfred und Angelika Gutermuth-Stiftung ist ausdrücklich für
Zustiftungen offen.
Wenn Sie zustiften möchten, erhöhen Sie damit das Stiftungskapital, denn
die Zuwendungen (ausdrücklich als "Zuwendung oder Spende in den
Vermögensstock" deklariert) müssen nicht - wie normale Spenden –
zeitnah ausgegeben werden.
Bei einer Zuwendung in den Vermögensstock werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Damit erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.
Der letzte
Freistellungsbescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main III,
Steuer-Nr.
45 250 55430, wurde
am 20.07. 2020
für die Kalenderjahre 2017, 2018 und 2019 erteilt und die
Stiftung als gemeinnützig zur Förderung der Wissenschaft und Forschung
gem. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO anerkannt.
Mit
Bescheid vom 06. 01. 2021
des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr. 45 250 55430 – K 09,
wurde die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen
Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erneut festgestellt.
Nach Verabschiedung des "Gesetzes zur weiteren
Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" (BGBl. I 2007, Nr. 50, S.
2332 ff) sind rückwirkend ab 01. 01. 2007 wesentliche Verbesserungen der
steuerlichen Behandlung erfolgt.
So sind Zuwendungen und Spenden als Sonderausgaben gem. § 10 b Abs. 1 S.
1 EStG steuerlich bis zu
20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte
abzugsfähig.
Spenden in den Vermögensstock der Stiftung können auf Antrag im
Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen
bis zu
einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden.
Die Alfred und Angelika Gutermuth-Stiftung ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen auszustellen.
Zustiften heißt:
Gutes tun!
Danke den Unterstützern
Vielleicht identifizieren
auch Sie sich mit dem Stiftungszweck und möchten, dass Ihr humanitäres
Engagement weiter lebt. Mit Ihrem Testament können Sie über Ihr eigenes
Leben hinaus Wissenschaft und Forschung unterstützen und damit vielen an
Leukämie erkrankten Kindern und Erwachsenen Hoffnung geben.
Über
Zuwendungen per testamentarischer Verfügung können Sie Näheres über das
Stiftungs- und
Nachlass-Management der Frankfurter Sparkasse erfahren.
Zu Lebzeiten können Sie mit wenig eigenem Aufwand das Ziel der Stiftung
gezielt und wirkungsvoll fördern.
Bitte helfen Sie Leben
retten!
unsere Bankverbindung: IBAN DE25 5005 0201 0000 279730,
SWIFT-BIC: HELADEF1822
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