Alfred und Angelika Gutermuth-Stiftung

wie Sie helfen können

Spenden und Zustiftungen - auch kleinere Beträge - sind jederzeit sehr erwünscht.
Unsere Bankverbindung: IBAN DE25 5005 0201 0000 279730, SWIFT-BIC: HELADEF1822

Die Alfred und Angelika Gutermuth-Stiftung ist ausdrücklich für Zustiftungen offen.

Wenn Sie zustiften möchten, erhöhen Sie damit das Stiftungskapital, denn die Zuwendungen (ausdrücklich als "Zuwendung oder Spende in den Vermögensstock" deklariert) müssen nicht  -  wie normale Spenden – zeitnah ausgegeben werden.

Bei einer Zuwendung in den Vermögensstock  werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Damit erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.

Der letzte Freistellungsbescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr. 45 250 55430, wurde am 20.07. 2020 für die Kalenderjahre 2017, 2018 und 2019 erteilt und die Stiftung als gemeinnützig zur Förderung der Wissenschaft und Forschung gem. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO anerkannt.
Mit Bescheid vom 06. 01. 2021 des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr. 45 250 55430 – K 09, wurde die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO erneut festgestellt.

Nach Verabschiedung des "Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" (BGBl. I 2007, Nr. 50, S. 2332 ff) sind rückwirkend ab 01. 01. 2007 wesentliche Verbesserungen der steuerlichen Behandlung erfolgt.
So sind Zuwendungen und Spenden als Sonderausgaben gem. § 10 b Abs. 1 S. 1 EStG steuerlich bis zu
20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte abzugsfähig.

Spenden in den Vermögensstock der Stiftung können auf Antrag im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro  abgezogen werden.

Die Alfred und Angelika Gutermuth-Stiftung ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen auszustellen.

Zustiften heißt: Gutes tun!

Danke den Unterstützern

Vielleicht identifizieren auch Sie sich mit dem Stiftungszweck und möchten, dass Ihr humanitäres Engagement weiter lebt. Mit Ihrem Testament können Sie über Ihr eigenes Leben hinaus Wissenschaft und Forschung unterstützen und damit vielen an Leukämie erkrankten Kindern und Erwachsenen Hoffnung geben.
Über Zuwendungen per testamentarischer Verfügung können Sie Näheres über das Stiftungs-  und Nachlass-Management der Frankfurter Sparkasse erfahren.

Zu Lebzeiten können Sie mit wenig eigenem Aufwand das Ziel der Stiftung gezielt und wirkungsvoll fördern.

Bitte helfen Sie Leben retten!

unsere Bankverbindung: IBAN DE25 5005 0201 0000 279730, SWIFT-BIC: HELADEF1822

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