Handeln statt Hoffen!

Hilfe für die Leukämieforschung

                                                 

 

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Wie Sie helfen können


Unsere Bankverbindung:
Frankfurter Sparkasse
BLZ 500 502 01
Konto 279 730

IBAN: DE25 5005 0201
          0000 2797 30
SWIFT-BIC:
HELADEF1822


 

Wie Sie helfen können


Spenden und Zustiftungen - auch kleinere Beträge - sind jederzeit sehr erwünscht.

Die Alfred und Angelika Gutermuth-Stiftung ist ausdrücklich für Zustiftungen offen.

Wenn Sie zustiften möchten, erhöhen Sie damit das Stiftungskapital, denn die Zuwen-dungen (ausdrücklich als "Zuwendung oder Spende in den Vermögensstock" deklariert) müssen nicht  -  wie normale Spenden – innerhalb eines Jahres ausgegeben werden.

Bei einer Zuwendung in den Vermögensstock  werden Vermögenswerte dem Stiftungs-vermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt.
Damit erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.

Der Freistellungsbescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main III, Steuer-Nr.
45 250 55430 K 18, wurde am 24. 05. 2011 für die Kalenderjahre 2008, 2009 und 2010 erteilt und die Stiftung als gemeinnützig zur Förderung der Wissenschaft und Forschung
gem. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO anerkannt.

Nach Verabschiedung des "Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" (BGBl. I 2007, Nr. 50, S. 2332 ff) sind rückwirkend ab 01. 01. 2007 wesentliche Verbesserungen der steuerlichen Behandlung erfolgt.
So sind Zuwendungen und Spenden als Sonderausgaben
gem. § 10 b Abs. 1 S. 1 EStG steuerlich bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte abzugsfähig.

Spenden in den Vermögensstock der Stiftung können auf Antrag im Veranlagungs-
zeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu
einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro  abgezogen werden.

Die Alfred und Angelika Gutermuth-Stiftung ist berechtigt, entsprechende Bestätigungen auszustellen.

Zustiften heißt: Gutes tun!

Vielleicht identifizieren auch Sie sich mit dem Stiftungszweck und möchten, daß Ihr humanitäres Engagement weiter lebt. Mit Ihrem Testament können Sie über Ihr eigenes Leben hinaus Wissenschaft und Forschung unterstützen und damit vielen an Leukämie erkrankten Kindern und Erwachsenen Hoffnung geben.
Zu Lebzeiten können Sie mit wenig eigenem Aufwand das Ziel der Stiftung gezielt und wirkungsvoll fördern.

Über Zuwendungen per testamentarischer Verfügung können Sie Näheres über das Stiftungs-  und Nachlass-Management der Frankfurter Sparkasse erfahren.